Lockerungen der Corona-Maßnahmen

Auch im Altkreis Norden werden einige Infektionsschutz-Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie gelockert. Doch es gibt weiterhin Beschränkungen.

Angesichts einer positiven Entwicklung der Infektionszahlen in Niedersachsen hat die Landesregierung am 4. Mai 2020 einen Lockerungsfahrplan für die kommenden Wochen vorgelegt. Danach sollen schrittweise viele Einschränkungen reduziert werden. Der Stufenplan „Neuer Alltag in Niedersachsen“ wird – abhängig vom Infektionsgeschehen – regelmäßig aktualisiert.

Stadtbibliothek Norden (Foto: ts / cc-by-sa)
Die Stadtbibliothek Norden (Foto: ts / cc-by-sa)

Das wirkt sich auch auf den Altkreis Norden aus. Die „Paddel und Pedal“-Stationen in Ostfriesland sind wieder geöffnet und auch die Ostfriesischen Inseln, deren Tourismusbranche von den Einschränkungen besonders hart getroffen wurde, dürfen wieder von Gästen besucht werden.

Seit dieser Woche ist die Stadtbibliothek Norden wieder für den Publikumsverkehr geöffnet. Zunächst allerdings erstmal mit einigen Einschränkungen. So dürfen sich zurzeit nur zehn Personen gleichzeitig in der Bibliothek aufhalten, dies wird durch die bereitstehenden Körbe am Eingang reguliert. Besucher müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen und sich nach Möglichkeit nur kurz in den Räumlichkeiten aufhalten.

Die Bibliothek ist vorerst nur für das Ausleihen von Medien geöffnet, während die Rückgabe weiterhin über die Medienrückgabeklappe an der Straßenseite (Uffenstraße) erfolgt. Internetplätze, Kopierer und Sitzgelegenheiten können leider nicht genutzt werden. Auch das Lesen von Tageszeitungen oder Zeitschriften ist in der Bibliothek nicht möglich.

Die Öffnungszeiten der Stadtbibliothek sind bis auf Weiteres:

Montag von 10:00 Uhr -13:00 Uhr
Dienstag, Mittwoch und Freitag von 14:00 Uhr -17:00 Uhr
Donnerstag von 10:00 Uhr -13:00 Uhr und 14:00 Uhr -17:00 Uhr

 

Rathaus wieder geöffnet

Die Verwaltung der Stadt Norden ist bereits seit Anfang Mai 2020 wieder teilweise geöffnet. Eine telefonische Terminvereinbarung ist nötig. Denn die Türen der Nebenliegenschaften (Bauamt, Standesamt, Verwaltung Technische Dienste) bleiben für einen Besuch ohne Termin weiterhin geschlossen.

Das Rathaus der Stadt Norden (Foto: gf / cc-by-sa)

Die Tür des Rathauses wird nun geöffnet – allerdings ist im Eingangsbereich des Rathauses (ein abgeschlossener Vorraum) der Infoschalter mit einer Mitarbeiterin / einem Mitarbeiter besetzt, so dass nicht automatisch ein direkter Zugang zu allen Räumlichkeiten des Rathauses gegeben ist.

Im Empfangsbereich können Bürgerinnen und Bürger Ihre Wünsche/ Terminwünsche äußern. Dann nimmt die Mitarbeiterin / der Mitarbeiter im Empfang Kontakt zum zuständigen Fachdienst auf, um entweder eine direkte Überleitung durchzuführen oder eine Terminvereinbarung zu vermitteln.

Das Rathaus und die Nebenliegenschaften dürfen von Dritten nur mit Nase-Mund-Schutz (Maske bzw. praktikabler Behelf) betreten werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung im Kundenkontakt haben die Verpflichtung eine Maske zu tragen. Die geltenden Abstandsregelungen sind ebenfalls einzuhalten.

 

Registrierung von Feriengästen

Der Landkreis Aurich hat die Allgemeinverfügung, durch die Vermieter verpflichtet waren, die Personalien Ihrer Gäste an die Stadt Norden zu melden, am 15. Mai aufgehoben. Eine elektronische Meldung an die dafür eingerichtete E-Mail-Adresse ist nicht mehr erforderlich.

Ausreichend ist nach der neuen „Allgemeinverfügung des Landkreises Aurich über die Datenerfassungspflicht von Vermietern touristischer Unterkünfte zum Schutz der Bevölkerung vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus auf dem Gebiet des Landkreises Aurich“ vom 15.05.2020 nunmehr die Dokumentation der Kontaktdaten der Gäste (Vorname, Familienname, vollständige Anschrift sowie eine Telefonnummer) und die Aufbewahrung dieser Daten für drei Wochen. Den konkreten Text der Allgemeinverfügung finden Sie auf der Webseite des Landkreises Aurich oder in der von der Stadt Norden bereitgestellten PDF.

Bereits an die Stadt Norden übermittelte Informationen wurden bisher ausschließlich angenommen und weder an den Landkreis Aurich oder weitere Stellen weitergeleitet. Aufgrund der nun geänderten Rechtslage hat die Stadt Norden diese von den Vermietern übersandten Informationen komplett gelöscht.

 

Weiterhin Kontaktbeschränkungen

Auch an den Feiertagen und bei gutem Wetter müssen die Kontaktbeschränkungen eingehalten werden. Das gilt vor allem für den Mindestabstand von 1,5 m. Picknick und Grillen sind in freier Natur weiterhin nicht erlaubt. Wanderungen und Fahrradtouren mit Angehörigen zweier verschiedener Hausstände sind zulässig. Aber Gruppenbildungen mit Personen aus mehr als zwei Haushalten nicht.

Auch auf Wochenmärkten in Niedersachsen besteht Maskenpflicht für Besucher und Kunden. (Grafik: Stadt Norden)

Auch auf Wochenmärkten in Niedersachsen besteht Maskenpflicht für Besucher und Kunden. Verkäufer sind von dieser Verpflichtung ausgenommen. Ausreichend ist z. B. bei dieser Regelung auch ein über Nase und Mund gezogener Schal.

Die beliebte „Kurbelpünte“ in Neuwesteel, mit der man vom Lorenzweg zum Fährweg über das Norder Tief übersetzen kann, bleibt weiterhin gesperrt. Bei einer Überfahrt können die festgelegten 1,5 m Abstand nicht eingehalten werden, weshalb die Stadt Norden den Betrieb der Anlage bis zu einer weiteren Lockerung der Corona-Bestimmungen aussetzt.

Die Stadt Norden weist im Zusammenhang mit den kommenden Sitzungen der Fachausschüsse darauf hin, dass die Zuschauerzahl auf der Tribüne auf 42 Sitzplätze reduziert ist, um die gesetzlichen Mindestabstände einzuhalten. Es wird Besuchern auch empfohlen, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Nach Prüfung durch den Landkreis Aurich und dem Gesundheitsamt wird auf die Registrierung der Zuschauer zur möglichen Nachverfolgung von Infektionsketten verzichtet.

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