Teilerfolg für Erhalt des Krankenhauses?

Das Aktionsbündnis zum Erhalt des Krankenhauses Norden hat mit einer Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg einen Teilsieg errungen.

Das Aktionsbündnis zum Erhalt des Krankenhauses Norden hatte im Mai den Bürgermeister und Rat der Stadt Norden aufgefordert, auf den Landkreis einzuwirken, die Klinik bis zur Inbetriebnahme der Zentralklinik in Uthwerdum weiter zu betreiben.

Die Stadt Norden hätte zum Beispiel das niedersächsische Innenministerium im Rahmen der Kommunalaufsicht zur Überprüfung des Landkreises auffordern können, der seinen Sicherstellungsauftrag zur stationären medizinischen Versorgung mit der Umwandlung des Krankenhauses in ein Regionales Gesundheitszentrum (RGZ) zum 1. Juli nicht mehr erfülle. Die Stadt jedoch verzichtete auf weitere Maßnahmen zum Erhalt des Norder Krankenhauses.

Der Kreistag des Landkreises Aurich hatte am 28. Juni 2023 mehrheitlich mit 38 Ja-Stimmen bei 12 Gegenstimmen (darunter die Norder Kreistagsabgeordneten) und zwei Enthaltungen für die Schließung des Norder Krankenhauses gestimmt.

Das Aktionsbündnis bleibt bei seiner Auffassung, wonach der Landkreis Aurich damit gegen das Niedersächsische Krankenhausgesetz verstoße. Anke Lohmann, Sprecherin des Bündnisses: „Der Landkreis will zwar den Rettungsdienst ausbauen, aber der kann die Menschen im Notfall intensivmedizinisch nicht versorgen.“ Co-Sprecher Knut Richter ergänzt: „Rettungsdienst und Krankenhäuser sind zwei völlig unterschiedliche Organisationen mit unterschiedlichen Aufgaben.“ Bundesweit gebe es beides flächendeckend, Krankenhäuser und Rettungsdienst – nirgends übernehme die eine Struktur die Aufgabe der anderen.

 

Klageweg führt nach Lüneburg

Der Klageweg werde notfalls bis zum EuGH fortgesetzt, so Richter. Das Verwaltungsgericht Oldenburg hatte Mitte Juni den Antrag auf einstweilige Anordnung zum Weiterbetrieb des Krankenhaus Norden abgelehnt. Begründet wurde dies damit, dass das Aktionsbündnis nicht klageberechtigt sei, wogegen es Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg eingelegt hat.

Das Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) hat den Prozessbeteiligten am 09.08.2023 den richterlichen Hinweis gegeben, dass es im Unterschied zum Verwaltungsgericht Oldenburg grundsätzlich bereit sei, die Schutzaufgabe des Staates anders auszulegen.

Anke Lohmann, Sprecherin des Aktionsbündnisses Krankenhaus Norden: „Wir freuen uns, dass sich das OVG im Gegensatz zum Verwaltungsgericht mit der Problematik der Krankenhausschließung in Norden auseinandersetzt. Der vom Landkreis Aurich angebotene Ersatz für die Krankenhausschließung gewährleistet keine Notfallversorgung. Das Regionale Gesundheitszentrum hat die intensivmedizinische Notfallversorgung eingestellt und der Rettungsdienst hat andere Aufgaben, davon abgesehen, dass dessen Kapazitäten seit 1,5 Jahren unzureichend und die Intensivstationen in Aurich und Emden häufig abgemeldet sind.“

Der 14. Senat des OVG hatte u.a. die Frage gestellt, welche öffentlich-rechtlichen Planungsentscheidungen in dieser Angelegenheit bislang ergangen sind. Der Senat wies darauf hin, dass er davon ausgeht, dass bis zu seiner Entscheidung im Hinblick auf die Transformation des Klinikums keine unumkehrbaren Fakten geschaffen werden. Ein Verhandlungstermin steht noch nicht fest.

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