Erneute Förderung für Balkonmodule

Erneuerbare Energie selbst erzeugen: Das Förderprogramm der Stadt Norden zur Errichtung von Photovoltaikanlagen als Balkonmodule geht in die zweite Runde.

Das städtischen Förderprogramm zur Errichtung von Photovoltaikanlagen als Balkonmodule geht in die zweite Runde. Damit möchte die Stadt Norden seine Bürgerinnen und Bürger bei der Anschaffung von Steckersolargeräten unterstützen. Steckersolargeräte oder auch Balkonkraftwerke genannt, sind kleine Photovoltaikanlagen, die auf Balkonen, Terrassen oder Dachflächen errichtet werden können. Sie können eine kostengünstige und umweltfreundliche Möglichkeit bieten, um erneuerbare Energie zu erzeugen und den eigenen Strombedarf zu reduzieren.

Wichtiger Hinweis: Es ist vorgekommen, dass verschiedene Solarfirmen telefonisch Bürger/-innen kontaktieren und vorgeben sie hätten mit der Stadt Norden eine Kooperation – dies ist nicht der Fall. 

Förderfähig ist die Errichtung von Photovoltaik- (PV-) Anlagen als Balkonmodule mit einer Wechselrichterleistung nach den derzeit gesetzlichen Vorgaben der Bundesregierung (aktuell 600 Watt) auf und an Neu- und Bestandsgebäuden im Gebiet der Stadt Norden.

Unter folgendem Link gelangen Sie zur Online-Antragstellung für die Gewährung eines Zuschusses für die Errichtung von Photovoltaikanlagen als Balkonmodule in der Stadt Norden: Förderantrag Balkonmodule

Bürgerinnen und Bürger die keinen Internetzugriff haben, werden gebeten sich unter folgender Telefonnummer zu melden: 04931 923-263

Photovoltaik mit Balkonmodul (Foto: © Stadt Norden)

Das Wichtigste in Kürze

Die Antragstellung erfolgt direkt über das Online-Portal. Alternativ können Bürgerinnen und Bürger, die keinen Internetzugang haben, sich bei der Klimaschutzbeauftragten Frau Kracke telefonisch melden und ein Antragsformular im Rathaus entgegennehmen.

Höhe der Förderung: Für Balkonmodule mit einem Modulwechselrichter und einer maximalen Leistung nach den derzeit gesetzlichen Vorgaben der Bundesregierung (600 Watt) wird ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 100,00 Euro als Festbetrag gewährt.

Antragsberechtigte: Antragsberechtigt sind ausschließlich in der Stadt Norden ansässige natürliche Personen (Gebäudeeigentümerinnen und Gebäudeeigentümer, sowie Mieterinnen und Mieter). Nicht antragsberechtigt sind Unternehmen jeglicher Rechtsform sowie juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts.

Der Antragssteller muss seinen Erstwohnsitz in der Stadt Norden haben, mindestens seit dem 01.01.2022. Bitte beachten Sie, dass nur eine Antragstellung pro Haushalt möglich ist.

 

Links

Nachfolgend finden Sie auf dieser Seite die Verlinkungen zu den Anzeigeformularen für Balkonkraftwerke der in der Stadt Norden zuständigen Netzbetreiber sowie zum Marktstammdatenregister.

https://stadtwerke-norden.de/wp-content/uploads/downloadcenter/erzeugungsanlagen/01-EZ-Anmeldung-PV-Balkonanlagen.pdf

https://www.ewe-netz.de/einspeiser/strom/ihr-netzanschluss/steckerfertige-erzeugungsanlagen

https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR/

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an: balkonmodule@norden.de

Weitere Informationen und Hinweise zu diesem Thema finden Sie im beigefügten Flyer „Steckersolar – eigener Strom vom Balkon“ der Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen und unter:  https://verbraucherzentrale-energieberatung.de/news-wissen/magazin/balkonkraftwerk/

 

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