Stromtrasse durch Hilgenriedersiel

Das Beteiligungsverfahren für neue Stromleitungs-Korridore des Energieunternehmens Amprion von Hilgenriedersiel nach Wehrendorf hat begonnen.

Nach den Vorgaben des Niedersächsischen Klimagesetzes sollen erneuerbare Energien einschließlich der notwendigen Stromnetzinfrastruktur ausgebaut werden. Das Gesetz zur Entwicklung und Förderung der Windenergie auf See (WindSeeG) aus dem Jahr 2017 legt dabei einen wesentlichen Grundpfeiler. Die aktuellen Ziele der Bundesregierung sehen eine Beschleunigung des Ausbaus der Offshore-Windenergie vor. Amprion Offshore GmbH plant Korridore für zukünftig zu entwickelnde Netzanschlusssysteme zur Anbindung von Offshore-Windparks in der ausschließlichen Wirtschaftszone der deutschen Nordsee.

Ab Anfang der 2030er Jahre soll zusätzlicher Windstrom von den Küstenregionen im Norden Niedersachsens nach Nordrhein-Westfalen transportiert werden. Um den Strom von Offshore-Windanlagen in der Nordsee ins Stromnetz einzuspeisen, plant das Energieunternehmen Amprion Offshore GmbH zwei Netzanbindungsleitungen namens BalWin1 und BalWin2, die von Hilgenriedersiel im Landkreis Aurich in Richtung Süden verlaufen.

Geplanter Verlauf der Stromtrasse zwischen Hilgenriedersiel und Aurich (Kartenausschnitt: Amprion Offshore GmbH / IBL Umweltplanung GmbH)

Die Kabel der Leitung werden nach dem Stand der Technik überwiegend in offener Bauweise in einem Kabelgraben im Erdboden verlegt. Abschnittsweise ist eine geschlossene Bauweise (mit Bohrungen) vorgesehen. Insgesamt sind zwei Offshore-Netzanbindungsleitungen BalWin1 (ehemals LanWin1) und BalWin2 (ehemals LanWin3) geplant. Die Kabel sind Gleichstrom-Kabel, die mit einer Übertragungsleistung von 2.000 MW betrieben werden. Das entspricht zusammen dem Bedarf von etwa 4 Millio­nen Menschen. Sie sollen 2029 und 2030 in Betrieb genommen werden.

Von den Nordsee-Windparks aus verlaufen die Kabel zu­nächst 155 bzw. 165 Kilometer auf See. Sie unterqueren die Insel Norderney und erreichen im Bereich Hilgenriedersiel die Küste. Auf dem landseitigen Teil von BalWin1 und BalWin2 werden etwa 205 bzw. 215 Kilometer Erdkabel verlegt. Um zu ihren jeweiligen Netzverknüpfungspunkten in Wehrendorf (BalWin1) und Wester­kappeln (BalWin2) zu gelangen, werden sich die Vorhaben auf dem letzten Teil der Strecke trennen.

 

Kein Raumordnungsverfahren für Hage

Das Raumordnungsverfahren, das jetzt beim Amt für Regionale Landesentwicklung Weser-Ems (ArL) in Oldenburg eingeleitet wurde, beschäftigt sich mit dem südlichen Abschnitt beginnend in der Gemeinde Bösel im Landkreis Cloppenburg bis zur Landesgrenze zu Nordrhein-Westfalen im Landkreis Osnabrück. Ermittelt werden sollen raumverträgliche Korridore. Der exakte Verlauf innerhalb dieser Korridore wird in einem folgenden Planfeststellungsverfahren festgelegt.

Das Raumordnungsverfahren dient neben der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (Kommunen, Fachbehörden, Verbände etc.) auch einer frühzeitigen Anhörung und Information der Öffentlichkeit. Die Antragsunterlagen sowie nähere Informationen zur Auslegung und zur Möglichkeit der Abgabe einer Äußerung sind im Internet zu finden.

Im Raumordnungsverfahren klären die Landesplaner des ArL, ob das Vorhaben aus Sicht der Raumordnung verträglich ist. Diese so genannte Landesplanerische Feststellung muss bei den Planfeststellungen berücksichtigt werden, mit denen das Leitungsvorhaben am Ende genehmigt wird. Der Landesplanerischen Feststellung wird zu entnehmen sein, wie die vorgebrachten Stellungnahmen berücksichtigt wurden. Eine individuelle Rückmeldung auf die Äußerungen der Bürgerinnen und Bürger erfolgt jedoch nicht.

Das ArL hatte im September 2022 entschieden, dass für die Netzanbindungsprojekte im Abschnitt von der Anlandung am Festland bei Hilgenriedersiel (Samtgemeinde Hage, Landkreis Aurich) bis östlich von Bösel (Landkreis Cloppenburg) die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens nicht erforderlich ist.

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