Markt und Osterstraße gesperrt

Im ersten Novemberdrittel ist in der Norder Innenstadt der Markt und die Osterstraße wegen des Herbstmarkts und Fassadenarbeiten gesperrt.

Die Stadt Norden hat für die Durchführung der städtischen Veranstaltung „Herbstmarkt“ von Montag, d. 01.11.2021, 14:00 Uhr bis Mittwoch, d. 10.11.2021, ca. 15.00 Uhr nachfolgende verkehrsbeschränkenden bzw. verkehrslenkenden Maßnahmen angeordnet:

1. Folgende Straßen und Plätze werden für den Kraftfahrzeugverkehr aller Art gesperrt:

– Osterstraße (Mittelmarkt) im gesamten Straßenverlauf

– Torfmarkt

2. Eine fortführende Umleitung wird für den Kraftfahrzeugverkehr ausgeschildert.

3. Die Haltestellen in der Osterstraße (Mittelmarkt) sind für die Dauer der Sperrungen nicht anfahrbereit.

Die Ersatzhaltestellen lauten:

a) Norddeicher Straße (beim Gymnasium) und

b) Klosterstraße.

4. Der Taxenstand wird für die Dauer der Veranstaltung zum Parkplatz beim Weiterbildungszentrum (WBZ) verlegt. Hier werden 8 Taxenplätze eingerichtet.

5. Der östliche Teilbereich des WBZ-Parkplatzes wird für den Kraftfahrzeugverkehr aller Art gesperrt und fungiert als Abstellplatz für Schausteller.

Weitere für die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs notwendige Maßnahmen können jederzeit, auch mündlich, angeordnet werden.

 

Verkehrsbeschränkungen am 11.11.2021 (vormittags)

Am Donnerstag, 11.11.2021, ist es zwischen 8.45 Uhr und 13.00 Uhr erforderlich, die Osterstraße in der Innenstadt im Bereich zwischen der Einmündung „Am Markt“ (neben dem Gebäude der „Schwanenapotheke“) und Haus Nr. 147 (Müller) für den Kraftfahrzeugverkehr voll zu sperren.

Für die Entfernung einer Werbeanlage am Haus Osterstraße 10 wird Autokran, eine Arbeitsbühne und ein LKW zum Einsatz kommen (Gesamtlänge ca. 30 Meter). Darum ist eine Sperrung der Osterstraße mit den damit einhergehenden Verkehrsbeeinträchtigungen unumgänglich.

Änderung der Verkehrsführung:

Damit insbesondere die Anlieger (Geschäftsbetriebe etc.) von Ihren Lieferanten beliefert werden bzw. damit diese auch selbst Ihre ggf. vorhandene Zufahrt erreichen können, wird die Verkehrsführung entsprechend geändert.

Verkehrsteilnehmer sind für die Dauer der Sperrung berechtigt, über den westlichen Abschnitt der Osterstraße (bei der Einmündung „Schwanenapotheke“) so weit wie möglich zu den Parkplätzen und Zufahrten zu fahren. Das Parken auf den Seitenstreifen in der Osterstraße selbst ist dagegen verboten. Es wird eine Sackgasse ausgewiesen.

Es ist zu beachten, dass alle Kraftfahrzeugführer den Teil der Osterstraße auch wieder über den gleichen Weg verlassen müssen. Somit ist jederzeit mit Gegenverkehr zu rechnen!

Anlieger und Geschäftsinhaber werden gebeten, Ihre Lieferanten auf die zu erwartenden Verkehrsbeeinträchtigungen und die geänderte Verkehrsführung hinzuweisen.

Die Vollsperrung der Osterstraße mit der geänderten Verkehrsführung wird im Verlaufe des Vormittags (bis spätestens 13.00 Uhr) wieder aufgehoben werden können. Einen genauen Zeitpunkt, wann die Arbeiten beendet sein werden, kann nicht im Voraus bestimmt werden.

Bei weiteren Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Stadt Norden, Verkehrsbehörde, Am Markt 39, 26506 Norden, Tel.: 04931 – 923 304. Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage der Stadt Norden unter www.norden.de.

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