Reisende Handwerker unterwegs

Achtung, Betrugsgefahr: Die Polizei im Altkreis Norden warnt vor Haustürgeschäften mit reisenden Handwerkern.

Aurich/Wittmund (ots) – Aus der Bevölkerung gibt es derzeit Meldungen zu reisenden Handwerkern, die sich in den Landkreisen Aurich und Wittmund aufhalten. Die vermeintlichen Handwerker klingeln an Haustüren und bieten spontan ihre Dienstleistungen an. In den der Polizei gemeldeten Fällen ging es um Dachrinnenarbeiten. Die Angebote erscheinen auf den ersten Blick sehr günstig. Jedoch stellt sich im weiteren Verlauf meist heraus, dass die Arbeiten nicht fachgerecht durchgeführt oder minderwertige Materialien verwendet werden. Wenn zuvor ein Preis vereinbart worden war, fällt dieser nach Beendigung der Arbeiten oftmals deutlich höher aus.

In einem Fall hatte der Geschädigte bereits eine dreistellige Summe in bar angezahlt. Nachdem die Dachrinnenarbeiten beendet waren, verlangten die Handwerker noch einen Betrag im oberen vierstelligen Bereich. Der Geschädigte wurde misstrauisch und verständigte die Polizei.

In einem zweiten Fall stellte die Geschädigte fest, dass die Arbeiter die Tätigkeiten offenbar nicht fachgerecht durchgeführt hatten. Der Preis, den die vermeintlichen Handwerker nun verlangten, hatte sich jedoch in der Zwischenzeit vervierfacht.

Es ist nicht auszuschließen, dass reisende Handwerker überteuerte oder mangelhafte Dienstleistungen bei weiteren Bürgerinnen und Bürgern an der Haustür anbieten.

Die Polizei rät grundsätzlich von solchen Geschäften an der Haustür ab.

Zum Schutz vor unseriösen Handwerkerleistungen gibt die Polizei folgende Tipps:

– Bleiben Sie misstrauisch bei „Haustürgeschäften“ und spontanen Angeboten angeblicher Handwerker.

– Lassen Sie sich auch nicht von einem Fahrzeug mit „offizieller“ Beschriftung beirren. Merken Sie sich den Firmennamen und/oder das Kennzeichen und teilen Sie dies der Polizei mit.

– Rufen Sie die Polizei unter 110, wenn Sie bedroht werden. Holen Sie, wenn möglich Nachbarn hinzu, die den Vorfall bezeugen und Sie bestärken können.

– Fordern Sie im Vorfeld schriftliche Auftragsunterlagen ein. Unterschreiben Sie nur, wenn Sie alles verstanden haben.

– Verlangen Sie eine Rechnung und prüfen Sie, ob die aufgeführten Leistungen auch ausgeführt wurden. Achten Sie auf eine rechtskonforme Rechnung (Firmenangabe, Steuernummer, Rechnungsnummer). Sie sind nicht verpflichtet, die Rechnung sofort zu begleichen. Auch die Drohung mit der Polizei oder einem Inkassounternehmen ist haltlos.

– Wenden Sie sich an eine Verbraucherzentrale, wenn Sie Fragen zur Rechnung haben.

– Scheuen Sie sich nicht, Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

Weitere Informationen gibt es auch im Internet unter:

https://www.polizei-beratung.de/themen-und-tipps/betrug/haustuerbetrug/

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