Sommerfest und Straßenkunst

Am 27. und 28. August 2022 findet zum fünften Mal das Straßenkunstfestival in Norden statt, weshalb es zu Verkehrsbeschränkungen in der Innenstadt kommt.

Norder Straßenkunstfestival 2017 (Foto: Buskerpics)

In diesem Jahr findet am Samstag, 27. und Sonntag, 28. August 2022 zum fünften Mal das Straßenkunstfestival in Norden statt. Zusammen mit dem Kindersommerfest, einem Gartenkonzert sowie einem verkaufsoffenen Sonntag ist es ein fester Bestandteil des Norder Sommerfestes. Es findet jedes Jahr, am letzten vollständigen Augustwochenende statt und bietet ein buntes Programm für Jung und Alt, Einheimische und Touristen.

 

Verkehrsbeschränkungen

Die Stadt Norden hat für die Durchführung der städtischen Veranstaltung „Sommerfest mit Straßenkunstfestival 2022″ von Freitag, d. 26.08.2022, 18:00 Uhr bis Sonntag, d. 28.08.2022, ca. 21.00 Uhr nachfolgende verkehrsbeschränkenden bzw. verkehrslenkenden Maßnahmen angeordnet:

 

1. Folgende Straßen und –abschnitte werden für den Kraftfahrzeugverkehr aller Art gesperrt:

– Osterstraße (Innenstadt) im Bereich zwischen der Kreuzung Uffenstraße/Am Markt und der Kreuzung Neuer Weg/Kleine Mühlenstraße

– Am Markt (Mitte) im gesamten Straßenverlauf zwischen der Kreisverkehrsanlage „Am Markt“ und der Kreuzung Uffenstraße/Am Markt/Osterstraße

– Am Markt (Ost) im Bereich zwischen der Einmündung „Jerusalemlohne“ und der Kreuzung Osterstraße/Uffenstraße

– Uffenstraße im Bereich zwischen der Einmündung „Am Markt“ (Süd) und der Kreuzung Osterstraße/Uffenstraße

– Doornkaatstraße im gesamten Straßenverlauf

 

2. Der Radfahrerverkehr wird während der Veranstaltung in den Straßen „Neuer Weg“ (Fußgängerbereich) und Osterstraße täglich in der Zeit von 19:00 Uhr bis 10:00 Uhr (Nebenzeit) freigegeben.

 

3. Eine fortführende Umleitung in Richtung „östliche Osterstraße“ wird für den Kraftfahrzeugverkehr über folgende Straßen und –züge ausgeschildert:

Am Markt (West) – Burggraben – Kreisverkehrsanlage „Am Hafen“ – Burggraben – Bahnhofstraße (Linksabbiegerspur) – Im Horst bis zur Osterstraße.

 

4. Der Lieferverkehr im Bereich des Fußgängerbereiches „Neuer Weg“ wird durch die Veranstaltung nicht beeinträchtigt und kann wie gewohnt stattfinden. Auf die vorhandene Beschilderung ist zu achten.

 

5. Die Haltestellen in der Osterstraße (Mittelmarkt) und in der Uffenstraße (WBZ) sind für die Dauer der Sperrungen nicht anfahrbereit. Die Ersatzhaltestellen lauten:

a) Norddeicher Straße (beim Gymnasium) und

b) Klosterstraße.

 

6. Der Taxenstand wird für die Dauer der Veranstaltung zum Parkplatz beim Weiterbildungszentrum (WBZ) verlegt. Hier werden 8 Taxenplätze eingerichtet.

 

7. Der Rathausparkplatz steht während der Veranstaltung nur mit Berechtigungsausweis zum Parken zur Verfügung.

Weitere für die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs notwendige Maßnahmen können jederzeit, auch mündlich, angeordnet werden.

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