Warnung vor Rechnungsbetrug

Unternehmensgründer aufgepasst: Die Polizei im Altkreis Norden warnt aus aktuellem Anlass vor Betrug durch unberechtigte Rechnungen.

Aurich/Wittmund (ots) – Wer eine neue Gesellschaft gründet, trägt sich in der Regel beim Handelsregister über das zuständige Amtsgericht ein. Die Eintragung ist öffentlich im Internet abrufbar, aber auch mit Kosten verbunden. Betrüger nutzen diesen Umstand aus, um kurz nach der Veröffentlichung an die neu eingetragenen Unternehmer unberechtigte Rechnungen zu versenden, oftmals noch bevor die echte Kostenrechnung eintrifft.

Die Polizei warnt vor dieser Betrugsmasche und rät Betroffenen dazu, sich vor einer solchen Zahlung unbedingt erst zu informieren.

Solche verdächtigen Rechnungen gehen häufig kurz nach der Eintragung ins Handelsregister bei Firmengründern ein.

Getarnt unter Absendern wie „Handelsregistereintragung“ oder „Zentrale Zahlstelle Justiz“ fordern die Täter Rechnungsbeträge von mehreren Hundert Euro ein. Die Schreiben wirken offiziell, sind etwa mit einem Wappen versehen und nennen die korrekten Daten des Empfängers wie die zugehörige Handelsregisternummer, das Veröffentlichungsdatum und das zuständige Amtsgericht. Es wird auf eine zügige Zahlung hingewiesen.

Wer genauer hinsieht, erkennt aber möglicherweise auch unstimmige Angaben zum Absender (z.B. falsches Wappen, unterschiedliche Ortsangaben) oder eine verdächtige IBAN, die zu einem Bankkonto im Ausland führt.

Sollte es zu verdächtigen Forderungen oder auch erfolgreichen Betrugsfällen kommen, sollte in jedem Fall Anzeige bei der örtlichen Polizei erstattet werden.

In Norden wurde erst vergangene Woche eine solche Betrugstat zur Anzeige gebracht.

Mehr zu dem Thema finden Interessierte unter:

https://www.polizei-praevention.de/aktuelles/betrug-nach-handels-unternehmensregistereintrag.html

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