Rechtsstreit um Parkplätze

Die Norddeicher Schiffswerft versucht auf dem Rechtsweg eine Genehmigung zum Bau eines weiteren Großparkplatzes im Norddeicher Osthafen zu erwirken.

Im Dezember 2017 stellte die Norddeicher Schiffswerft einen Bauantrag zur Nutzung von Flächen in den Hallen und auf dem Außengelände der Werft für 368 PKW während der Urlaubsaison. Ein ähnlicher Antrag (damals für ca. 1000 Fahrzeuge) wurde bereits im Januar 2005 gestellt und durch die Stadt Norden abgelehnt.

Der Antrag aus 2017 wurde ebenfalls abgelehnt und es folgten gerichtliche Auseinandersetzungen. In der ersten Instanz vor dem Verwaltungsgericht Oldenburg wurde die Rechtsauffassung der Stadt Norden auch geteilt. Nun hat es im Januar 2023 einen erneuten Gerichtstermin beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg zu der Baugenehmigung gegeben. Dieser endete mit einem Vergleichsvorschlag. Dieser Vergleich sieht vor, dass die Genehmigung dauerhaft erteilt wird und der Antragsteller sich im Gegenzug verpflichtet, bis zum 31.12.2027 keine weiteren Anträge bezüglich Dauerparkplätzen zu stellen.

 

Gilt die Veränderungssperre?

Zwischenzeitlich hat der Rat der Stadt Norden die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Hafen beschlossen und eine Veränderungssperre für das Gebiet verhängt. Ziel des Bebauungsplanes ist die räumlich begrenzten Hafenflächen ausschließlich für hafenaffine Nutzungen und deren erforderliche Verkehrswege vorzuhalten. Begründet wird dies mit der auf den begrenzten Flächen ausschließlich im Hafengebiet möglichen Inselversorgung sowie dem Betrieb von dort ansässigen Offshore Firmen und eben auch einem hafenaffinen Werftbetrieb. Bereits ansässige sonstige Betriebe genießen einen Bestandsschutz. Andere Nutzungen sind nicht an die direkte Hafenanbindung gebunden und können auch z. B. in Gewerbegebieten zugelassen werden.

Dauerparkplätze in größerem Ausmaß sind im Entwurf des Bebauungsplanes explizit ausgeschlossen. Auch sieht die Stadt bei eintretenden Hochwassersituationen eine erhöhte Gefahr bei einer Vielzahl von geparkten Autos außerhalb des Landesschutzdeiches, eine Evakuierung wäre dann schwerlich möglich und Umweltschäden können die Folge sein.

Die Flächen im Hafen sind bis auf das Gelände der Norddeicher Schiffswerft im Eigentum von Niedersachsen Ports, deren Ziele ebenfalls ein ordnungsgemäßer Hafenbetrieb mit der Inselversorgung sind. Besondere Bedenken bei der Entstehung neuer Flächen für Dauerparker im Hafengebiet gelten der Verkehrssituation, die schon heute (Beispiel Molenraser) teilweise bedenklich ist.

 

Hochwasserschutz soll Vorrang haben

Zukünftig wird sich durch die noch in diesem Jahr in Betrieb gehende neue Fährlinie „Meine Fähre“, die Frachten, Lkws und Pkws über die vorhandene Rampe von und zu den Inseln transportieren soll der Verkehr ohnehin verstärken. Außerdem laufen die Planungen für die erforderliche Erhöhung des Landesschutzdeiches, wenn diese Maßnahme dann anläuft wird dauerhaft die „Hafenstraße“ nicht mehr dem öffentlichen Verkehr zur Verfügung stehen, da der neue Deich einen größeren Platzbedarf nach sich zieht.

Da es sich bei der begehrten Baugenehmigung und dem im Raum stehenden Vergleichsvorschlag im übertragenen Sinne um eine Ausnahme von der Veränderungssperre handelt wurde dieser Vergleich am 8. Februar 2023 im Verwaltungsausschuss mit den Ausschussmitgliedern beraten und mehrheitlich abgelehnt. Nun wurde vom OVG das Urteil an die Beteiligten gegeben, zur Zeit wird aber seitens der Stadt Norden noch auf die Begründung gewartet, ehe sie dieses Urteil im Sinne der bisherigen Urteilssprüche anfechten will.

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