Norden sucht Schöffen

Mitentscheiden in allgemeinen Strafsachen: Die Stadt Norden sucht nach Bewerbern für das Schöffenamt von 2024 bis 2028.

Im ersten Halbjahr 2023 sind bundesweit die Schöffinnen und Schöffen in allgemeinen Strafsachen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 zu wählen. Gesucht werden Menschen, die am Landgericht Aurich sowie am Amtsgericht Norden als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Die Stadt Norden hat eine Vorschlagsliste geeigneter Personen vorzulegen. In der Stadt Norden sind insgesamt 27 Personen in die Vorschlagsliste aufzunehmen.

(Foto: succo, pixabay.com, CC0)

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Stadt Norden wohnen, am 01.01.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen die oder den ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) sowie Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen berufen werden.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die in die Vorschlagsliste aufgenommen werden möchten, melden sich bitte telefonisch oder persönlich (mit vorheriger Terminvereinbarung) bis spätestens 28. Februar 2023 bei der Stadt Norden, Fachdienst Bürgerdienste und Sicherheit.

Das zu verwendende Bewerbungsformular finden Sie in den von der Stadt Norden zum Download bereitgestellten Dokumenten.

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