Betrugsmaschen am Telefon

Europol“, Schockanrufe und Betrug per WhatsApp: Die Polizei im Altkreis Norden warnt vor neuen Betrugsmaschen am Telefon.

Die Polizei Aurich/Wittmund warnt aus aktuellen Anlass vor verdächtigen Anrufen von angeblichen Europol- oder Interpol-Mitarbeitern. Es handelt sich hierbei um eine Betrugsmasche. Am Dienstag kam es im Landkreis Aurich in dem Zusammenhang bereits zu einem vollendeten Betrug zum Nachteil eines 34-jährigen Mannes. Der 34-Jährige wurde von einer angeblichen Europol-Mitarbeiterin angerufen und in englischer Sprache davon überzeugt, dass seine Identifikationsnummer und sein Bankkonto missbräuchlich verwendet worden seien. Für die internationalen Ermittlungen seien nun Gebühren fällig, die er mittels Guthabenkarten begleichen solle. Er erwarb für eine vierstellige Summe Google-Play-Geschenkkarten und gab die Codes am Telefon durch. Der Kontakt brach daraufhin ab und das Geld war verloren. Der Mann stellte fest, dass er Opfer von Betrügern geworden war, und erstatte Anzeige bei der Polizei.

Die Polizei rät:

– Beenden Sie solche Telefonate immer sofort und geben Sie keinerlei persönliche Daten von sich am Telefon preis.

– Drücken Sie keine Nummern auf ihrem Telefon, wenn Sie hierzu aufgefordert werden und folgen Sie auch keinen weiteren Aufforderungen.

– Die Anrufer sind keine offiziellen Vertreter irgendeiner Behörde! Ein Rückruf bei unbekannten Rufnummern sollte ebenfalls nicht erfolgen.

– Sollten Sie auf die Masche hereingefallen sein, so erstatten Sie bei Ihrer örtlichen Polizei Anzeige.

 

Schockanrufe und Betrug per WhatsApp

Aktuell gehen bei der Polizei Aurich/Wittmund auch wieder vermehrt Meldungen über Betrugsversuche per Messenger-Dienst oder Telefon (sogenannte „Schockanrufe“) ein. Mit unterschiedlichen Maschen versuchen Betrüger an das Vermögen oder an persönliche Daten ihrer Opfer zu gelangen.

Bei den sogenannten Schockanrufen, die aktuell wieder vermehrt gemeldet werden, geben sich die Betrüger am Telefon als Verwandte oder Polizeibeamte aus. Sie berichten von einem schweren Verkehrsunfall, bei dem Personen oder Kinder angeblich schwer verletzt oder getötet wurden. Die Angerufenen werden dazu aufgefordert, eine Geldsumme zu zahlen, um eine Haftstrafe für den Verwandten abzuwenden. Oder es wird behauptet, es habe eine Einbruch in der Nachbarschaft gegeben und es müssten Informationen zu Vermögenswerten abgefragt werden. Die Polizei rät, sich bei solchen Anrufen nicht auf ein Gespräch einzulassen und einfach aufzulegen.

In den meisten der gemeldeten Fälle blieb es glücklicherweise beim Versuch und es entstand kein finanzieller Schaden. Am Dienstag wurde bei der Polizei Aurich jedoch auch eine vollendete Betrugstat zur Anzeige gebracht.

Eine 59 Jahre alte Frau aus dem Landkreis Aurich erhielt am Dienstag eine WhatsApp-Nachricht von Betrügern, die sich als ihr Sohn mit einer neuen Handynummer ausgaben. In dem Glauben, ihrem Sohn aus einer finanziellen Notlage zu helfen, überwies sie eine vierstellige Summe an ein Bankkonto, das ihr vom vermeintlichen Sohn genannt wurde. Später stellte die 59-Jährige fest, dass ihr Sohn die Überweisung nicht veranlasst hatte und es sich um eine Betrugsmasche handelt.

Bei Messenger-Nachrichten von unbekannten Nummern rät die Polizei:

– Reagieren Sie nicht auf solche Nachrichten! Kontaktieren Sie die Person, die hier vorgetäuscht wird, auf alternativem Wege und lassen Sie sich nicht durch den falschen Chat-Partner davon abbringen.

– Nutzen Sie einen anderen Messenger, Mailverkehr oder die Ihnen bekannten Rufnummern, um eine parallele Kommunikation zu starten.

– Überweisen Sie auf keinen Fall Geld von Ihrem Bankkonto auf Ihnen unbekannte Bankkonten. Das Geld wird im schlimmsten Fall bereits nach kurzer Zeit nicht zurückzuholen sein.

– Sollten Sie auf diese Masche hereingefallen sein, informieren Sie zunächst Ihre Bank. Ggf. kann die Überweisung noch gestoppt werden. Bereits wenige Stunden könnten jedoch zu lang sein.

– Erstatten Sie Anzeige bei Ihrer örtlichen Polizei. Erstellen Sie Screenshots des Chatverlaufes, Kontaktes und von der Überweisung (mit eindeutig erkennbarem Empfängerkonto) und bringen Sie diese Daten mit zur Anzeigenerstattung.

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