„Radfahrende im Blick“

Die Polizei im Altkreis Norden hat in den letzten Tagen Schwerpunktkontrollen zum Thema „Radfahrende im Blick“ durchgeführt.

(Foto: PI Aurich / Wittmund)

Die ostfriesische Polizei hatte am Mittwoch, 5. Mai, einen besonderen Fokus auf Radfahrende. Unter dem Motto „Radfahrende im Blick“ fanden in den Landkreisen Aurich und Wittmund im Rahmen des bundesweiten Aktionstags „sicher.mobil.leben“ Schwerpunktkontrollen statt. Der Aktionstag zielt darauf ab, auf die Gefahren im Radverkehr aufmerksam zu machen und Verkehrsteilnehmer entsprechend zu sensibilisieren.

Insgesamt kontrollierten die Polizeibeamten der Polizeiinspektion Aurich/Wittmund am Mittwoch 162 Fahrzeuge, davon 129 Fahrräder und 32 Pedelecs.

In 41 Fällen stellten die eingesetzten Beamtinnen und Beamten Regelverstöße fest. In 26 Fällen handelte es sich um Radfahrende. Sieben Radfahrende verstießen gegen die vorgeschriebene Verkehrsflächennutzung, indem sie verbotswidrig auf dem Gehweg oder auf dem Radweg entgegengesetzt der vorgeschriebenen Fahrtrichtung unterwegs waren. In zehn Fällen stellte die Polizei an einem Rad technische Mängel fest, weil etwa die Beleuchtung oder Klingel fehlte oder die Bremsen nicht ausreichend funktionierten.

Darüber hinaus wurden acht weitere verkehrsrechtliche Verstöße geahndet. Ein Radfahrer missachtete zudem die geltenden Vorfahrtsregeln. Die Beamtinnen und Beamten stellten im Rahmen der Kontrollen bei 15 Kraftfahrzeugfahrern ein Fehlverhalten fest. In drei Fällen hielten oder parkten Autofahrer auf Radverkehrsflächen. In zwölf Fällen handelte es sich um weitere verkehrsrechtliche Verstöße.

Auch den ausreichenden Seitenabstand beim Überholvorgang hatten die Polizeibeamten im Visier. Außerorts gilt es mindestens 2 Meter Abstand beim Überholen bspw. von Fußgängern oder Radfahren einzuhalten, innerorts sind es mindestens 1,5 Meter.

 

Kontrollen auch in Norden

Die Polizei Norden hat am Donnerstag, 6. Mai im Norder Stadtgebiet und Umgebung schwerpunktmäßig den Radverkehr kontrolliert. Insgesamt wurden hier 87 Fahrradfahrende, 34 Pedelecfahrende und acht Kraftfahrzeugführer kontrolliert. Es wurden durch die Beamtinnen und Beamten 88 Verstöße festgestellt und geahndet.

In 59 Fällen fuhren Fahrrad- oder Pedelecfahrer auf dem Radweg in falscher Richtung, auf dem Gehweg oder in der Fußgängerzone. 17 Radfahrer missachteten eine rote Ampel, drei Radfahrer nutzten während der Fahrt das Mobiltelefon.

Wer auf dem Rad ein Mobiltelefon benutzt, muss mit einem Bußgeld in Höhe von 55 Euro rechnen. Bei einem Rotlichtverstoß droht Radfahrenden ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro. Wenn die Ampel bereits länger als eine Sekunde rot zeigte, können sogar 100 Euro fällig werden. Zudem droht bei einem Rotlichtverstoß ein Punkt in Flensburg.

Bei den Autofahrern wurde in zwei Fällen die Benutzung eines Mobiltelefons geahndet. Ein Autofahrer fuhr ohne Berechtigung in die Fußgängerzone. Weitere Verstöße betrafen die Gurtpflicht und die Ladungssicherung. Die Beamtinnen und Beamten fertigten zudem eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

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