Stadtbibliothek und Rathaus wieder geöffnet

In Norden sind die Stadtbibliothek und das Rathaus wieder geöffnet, allerdings gelten die Infektionsschutzauflagen auch weiterhin.

Stadtbibliothek Norden (Foto: ts / cc-by-sa)
Die Stadtbibliothek Norden (Foto: ts / cc-by-sa)

Seit dem 11.03.2021 die Stadtbibliothek Norden wieder für den Publikumsverkehr geöffnet – zunächst mit einigen Einschränkungen. So dürfen sich vorerst nur fünf Personen gleichzeitig in der Bibliothek aufhalten. Dies wird durch die bereitstehenden Körbe am Eingang reguliert. Besucher müssen einen Mund-Nasen-Schutz (FFP2- oder medizinische Maske) tragen. Die Kunden sollten sich möglichst nur kurzzeitig in den Räumlichkeiten aufhalten. Je Haushalt ist eine Person im Gebäude zugelassen.

Außerdem muss die Bibliothek die Daten ihrer Besucher dokumentieren, d. h. beim Betreten der Bibliothek muss man sich an der Verbuchung anmelden. Dort werden Besuchszeit und Lesernummer registriert.

Die Rückgabe der Medien erfolgt weiterhin über die Medienrückgabeklappe an der Straßenseite (Uffenstraße).

Internetplätze, Kopierer und Sitzgelegenheiten können nicht genutzt werden. Auch das Lesen von Tageszeitungen oder Zeitschriften ist in der Bibliothek noch nicht möglich.

Die Öffnungszeiten der Stadtbibliothek: Jeden Vormittag von Montag bis Freitag von 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr sowie nachmittags von Dienstag bis Freitag von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

 

Rathaustür wieder geöffnet

Seit heute ist auch die Norder Rathaustür wieder geöffnet. Damit wird der Zugang zum Infoschalter im Eingangsbereich des Rathauses wieder ermöglicht. Weiterhin gelten hier jedoch die folgenden Regeln:

  • Persönliche Vorsprachen können nur in Ausnahmefällen nach vorheriger Terminvereinbarung per E-Mail oder Telefon bei der zuständigen Stelle in unaufschiebbaren Angelegenheiten erfolgen!
  • Die Tür des eigentlichen Rathauses ist geöffnet – allerdings ist im Eingangsbereich des Rathauses (ein abgeschlossener Vorraum) der Infoschalter mit Mitarbeitern besetzt, so dass nicht automatisch ein direkter Zugang zu allen Räumlichkeiten des Rathauses gegeben ist.
  • Die Türen der Nebenliegenschaften (Bauamt, Standesamt, Verwaltung Technische Dienste) bleiben für einen Besuch ohne Termin weiterhin geschlossen. An den Türen sind Schilder angebracht, die darauf hinweisen, dass eine Vereinbarung eines Termins möglich ist.
  • Die Mitarbeiter im Empfang sind nicht für eine Terminvereinbarung zuständig. Die Termine müssen Bürgerinnen und Bürger eigenständig mit der für ihr Anliegen zuständigen Stelle vereinbaren. Unter Anliegen A-Z können Sie die zuständige Stelle ausfindig machen.
  • Bürgerinnen und Bürger, die bei der zuständigen Stelle einen Termin vereinbart haben, können sich im Empfangsbereich melden. Von dort aus nehmen die Mitarbeiter im Empfang Kontakt zum zuständigen Fachdienst auf, um eine Überleitung durchzuführen. Im Falle der Überleitung bzw. am Tag des Termins begibt sich dann die Bürgerin/der Bürger zum zuständigen Fachdienst im Rathaus oder in die jeweilige Nebenliegenschaft (in der sich der zuständige Fachdienst befindet) und wird dann dort eingelassen.
  • Bürgerinnen und Bürger, die einen Termin in einer der Nebenliegenschaften vereinbart haben, können sich selbsverständlich auch direkt dorthin begeben ohne sich im Empfangsbereich des Rathauses zu melden. In diesem Fall, sollte man sich beim Eintreffen am Gebäude möglichst nochmal telefonisch beim zuständigen Mitarbeiter melden. Dies erleichtert den Zutritt zum entsprechenden Gebäude.
  • Das Rathaus und die Nebenliegenschaften dürfen von Dritten nur mit FFP2-Maske (oder vergleichbar) oder medizinischer Gesichtsmaske (OP-Maske) ohne Auslassventil betreten werden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung im Kundenkontakt haben die Verpflichtung eine Maske zu tragen. Die geltenden Abstandsregelungen sind ebenfalls einzuhalten.

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