Osterfeuer im Oktober?

Wegen der Corona-Krise durften weder öffentliche noch private Osterfeuer stattfinden. In Norden werden sie am 24. Oktober unter Auflagen und Kritik nachgeholt.

Osterfeuer (Foto: Beeki, Dirk (Beeki®) Schumacher, pixabay.com, CC0)

In Niedersachsen durften wegen der Corona-Krise zu Ostern weder öffentliche noch private Osterfeuer abgebrannt werden. Für die als Osterfeuer geplanten Brauchtumsfeuer sind an den Standorten jedoch bereits teilweise Haufwerke von entsprechendem Brennmaterial aufgeschichtet worden, die seit Ostern nicht abgebrannt werden konnten. Ein Erlass des Niedersächsischen Innenministeriums erlaubt es den Kommunen einmalig und unter strengen Auflagen für die Veranstalter das Abbrennen dieser Haufen und somit die Ausübung des Brauchtums auf einen späteren Zeitpunkt im Jahr zu verschieben.

Am Samstag, 24.10.2020 in der Zeit von 10:00 Uhr bis 17:00 Uhr dürfen die im Frühjahr ausgefallenen Osterfeuer im Norderland abgebrannt werden. Weiterhin müssen die Feuer unter den dann geltenden Corona-Bedingungen in der entsprechenden Verordnung des Landes Niedersachsen stattfinden.
Nach derzeit gültigen Vorschriften dürfen Zusammenkünfte von Menschen im öffentlichen Raum nicht mehr als 10 Personen betragen.

Zum Abbrennen des Feuers ist, wie in jedem Jahr, eine Anmeldung bis zum 09.10.2020 erforderlich. Das Anmeldeformular und das Merkblatt zum Abbrennen von Brauchtumsfeuern findet man auf www.norden.de unter den zum Download bereitgestellten Dokumenten. Zusätzlich sind die Formulare am Infoschalter und im Bürgerbüro des Rathauses sowie beim Fachdienst Bürgerdienste & Sicherheit, Am Markt 19, erhältlich.

 

Was gilt es beim Osterfeuer zu beachten?

– Wie viele Personen dürfen beim Abbrennen des Osterfeuers dabei sein?

Während der Feuer sind die geltenden Regelungen zum Schutz vor der Corona-Pandemie einzuhalten. In der Öffentlichkeit sind Treffen von bis zu 10 Personen zulässig. Die Anzahl der Haushalte ist bei der 10-Personen-Regel nicht ausschlaggebend.

Die Anzahl von 10 Personen darf überschritten werden, wenn es sich maximal um zwei Hausstände handelt.

Insbesondere die Abstandsregel war und ist einer der wichtigsten Erfolgsfaktoren für die positiven Entwicklungen im Infektionsgeschehen. Auch wenn diese bei der 10-Personen-Regel oder der Zwei-Haushalts-Regel nicht zwingend einzuhalten sind, empfiehlt das Land Niedersachsen und auch die Kreisverwaltung diese Regel, soweit möglich, freiwillig einzuhalten.

 

– Gelten diese Kontaktbeschränkungen auch für den Privatbereich?

Im privaten Bereich sind alle Bürger nach wie vor gehalten, eine vertretbare Balance zwischen dem Bedürfnis nach sozialen Kontakten und gleichzeitiger Infektionsvermeidung herzustellen. Jede Person hat, so § 1 Absatz 1 der Verordnung, physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf das Notwendige zu beschränken. Sofern im eigenen Garten noch Baum- und Strauchschnitt für ein geplantes Osterfeuer im April liegen geblieben ist, sollte das Brauchtum in einer Gemeinschaft mit möglichst wenigen Menschen abgehalten werden.

 

– Was gilt es sonst zu beachten?

Die allgemeinen Hinweise für Brauchtumsfeuer sind auch beim Abbrennen im Oktober maßgebend. Insbesondere ist darauf zu achten, das bereits aufgeschichtete Holz vor dem Abbrennen noch einmal umzuschichten, um Tiere, die sich im Holzhaufen verstecken, zu schützen. Zudem sind Anlieferungen weiterer Brennmaterialien nicht gestattet.

 

– Sind Hygienekonzepte vorzulegen?

Hygienekonzepte sind bei Zusammenkünften bis zehn Personen nicht notwendig und müssen daher nicht vorgelegt werden.

 

– Wird die Einhaltung der Corona-Auflagen kontrolliert?

Ja. Die Ordnungsämter der Kommunen werden gemeinsam mit der Polizei das Geschehen beobachten und die Feuer kontrollieren.

 

– Welche Bußgelder drohen bei Nichteinhaltung?

Verstöße gegen die aktuell geltenden Corona-Auflagen und gegen das Infektionsschutzgesetz werden mit entsprechenden Ordnungswidrigkeitenverfahren belegt und könnten Bußgelder von bis zu 25.000 € nach sich ziehen.

 

Kritik am Nachholtermin

Nicht alle freuen sich über die nachgeholten Osterfeuer. „Wir wollen keine Osterfeuer zwischen Erntedankfest und Weihnachten. Die Tradition zur Rechtfertigung für ein Brennen im Herbst heranzuziehen missachtet dieses viele Jahrhunderte alte Osterfeuerbrauchtum“, so Walter Zuber, Sprecher der Grünen in Norden. „Tatsächlich sollen an diesem Brenntag billig organische Abfälle des Frühjahrs entsorgt werden, was vor allem zu Lasten von Kleinlebewesen geht.“ Zum Beispiel würden für Igel die brennenden Haufen zu einer Falle werden, in der sie qualvoll verenden. Kritiker haben darum eine Petition gestartet, um den Nachholtermin für Osterfeuer im Landkreis Aurich zu verhindern. Knapp 3.000 Ostfriesinnen und Ostfriesen haben bereits unterzeichnet, um den Feuertod unzähliger Tiere zu verhindern, die sich im Oktober bereits ein Winterquartier im aufgehäuften Reisig gesucht haben.

Auch aus Gründen des Klimaschutzes solle, so die Norder Grünen, auf die zu erwartende massiv erhöhte Schadstoff- und Feinstaubbelastung der Luft verzichtet werden, zumal nicht verhindert werden könne, dass unerlaubte Materialien mit verbrannt werden. Die Norder Grünen schlagen deshalb eine zeitlich befristete Entsorgung der organischen Abfälle bei den Annahmestellen des Landkreises vor, die von den Bürgern kostenlos genutzt werden kann.

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