Mit Schlauchboot auf Streife

Kontrollen auf den Binnengewässern: Die Polizei ist auch im Altkreis Norden mit dem Schlauchboot auf Streife.

Die sonnigen Tage in der Ferienzeit locken viele Bootsführer derzeit auf die ostfriesischen Binnengewässer. Um die Einhaltung der geltenden Regeln zu kontrollieren, ist die Polizei deshalb wieder vermehrt mit Bootsstreifen im Einsatz.

Polizeibeamte der Technischen Einsatzeinheit (TEE) in der Zentralen Polizeidirektion Niedersachsen (ZPD) sind mit ihren Schlauchbooten im Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Aurich/Wittmund unterwegs. Sie ahnden auf den Binnengewässern Verstöße und weitere Auffälligkeiten. Die Unterstützung durch die Beamten der Technischen Gruppe aus Oldenburg erfolgt seit 2013 im Rahmen eines gemeinsamen Projekts der Polizeiinspektion mit der ZPD.

 

Gewässer kein rechtsfreier Raum

Die Polizei wird weiterhin im Altkreis Norden Kontrollen des Bootsverkehrs vornehmen. (Foto: Polizeiinspektion Aurich/Wittmund)

„Die Binnengewässer in Ostfriesland sind kein rechtsfreier Raum“, betont der Projektkoordinator der Polizei Aurich/Wittmund, Erster Polizeihauptkommissar Günter Rabenstein. „Jeder Bootsführer ist verpflichtet, sich vor seinem Fahrtantritt selbst über die geltenden Regeln im jeweiligen Revier zu informieren. Das gilt für die erforderliche Fahrerlaubnis – auf den meisten Gewässern benötigt man schon bei mehr als 5 PS einen Motorbootführerschein – und die zulässige Geschwindigkeit – meist maximal 5 km/h. Einige Bereiche sind außerdem Naturschutzgebiete mit speziellen Vorschriften, auch für Sportbootfahrer, wie zum Beispiel das Fehntjer Tief.“

Im Bereich Timmel mussten die Polizisten aus Oldenburg bereits Verwarnungen aussprechen, weil Bootsführer zu schnell unterwegs waren. In anderen Bereichen wurden Verfahren wegen des Fahrens ohne erforderlichen Sportbootführerschein eingeleitet.

„Wer mit seinem Motorboot deutlich zu schnell unterwegs ist, gefährdet nicht nur Personen, Uferböschungen und Bauwerke, sondern auch die explizite Erlaubnis, überhaupt mit einem Motorboot auf dem Gewässer fahren zu dürfen“, sagt Günter Rabenstein. „Nach dem Niedersächsischen Wassergesetz ist nur das Befahren mit Booten ohne Eigenantrieb generell zugelassen. Das Befahren mit Motorbooten muss von den Gewässereigentümern also nicht erlaubt werden.“

 

Kooperation mit Oldenburger Fachdienst

Mehrmals im Jahr sind die Polizisten der Technischen Gruppe aus Oldenburg mit ihren Schlauchbooten in Ostfriesland im Einsatz, um die Einhaltung der Regeln zu überwachen und Verstöße zu ahnden. In den nächsten Wochen sind weitere Kontrollen auf den ostfriesischen Binnengewässern geplant.

Als Folge einer Umstrukturierung der Wasserschutzpolizei Niedersachsen im Jahr 2011 sind Aufgaben, die zuvor der Wasserschutzpolizei oblagen, der Polizeiinspektion Aurich/Wittmund übertragen worden. Zum Zuständigkeitsbereich zählen hierbei alle befahrbaren Binnengewässer vom Knockster Tief über den Bereich rund um das Große Meer bis hin zum Fehntjer Tief und dem Timmeler Meer. Um eine notwendige Überwachung zu gewährleisten, gibt es seit 2013 eine Kooperation mit der TEE der ZPD. Diese Fachdienststelle mit einer Außenstelle in Oldenburg verfügt über Polizei-Schlauchboote und unterstützt damit im Rahmen eines Projektes die Polizei Aurich/Wittmund.

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