Vorsicht vor Pflanzenschutzmitteln

Der NABU Ostfriesland warnt: Essig und Salz sind keine zulässigen Pflanzenschutzmittel. Auch auf Hauseinfahrten dürfen keine Pflanzenschutzmittel verwendet werden.

Immer wieder Erreichen den NABU Ostfriesland und seine Ortsgruppen Anfragen zu Pflanzenschutzmitteln im Privatgebrauch. Häufig berichten Anwohner auch von unsachgemäßer Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. „Wir haben häufig telefonische Anfragen ob gerade Essig als vermeintlich naturverträgliches Unkrautbeseitigungsmittel zugelassen ist. Dies müssen wir dann deutlich verneinen. Die Verwendung von Essig oder Salz widerspricht der sogenannten guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz“, erläutert Jan Schürings, Regionalgeschäftsführer des NABU Ostfriesland.

Verstöße gegen das Pflanzenschutzgesetz können mit hohen Bußgeldern belegt werden. Nicht nur die Verwendung von Essig oder Salz ist verboten, sondern generell das Ausbringen von Pflanzenschutzmitteln auf befestigten Flächen wie Terrassen, Wegen, Einfahrten oder auch Schottergärten. Nur auf wirklich gärtnerisch genutzten Flächen dürfen Pflanzenschutzmittel überhaupt verwendet werden.

Doppelter Verstoß gegen das Pflanzenschutzgesetz: Verwendung von Salz auf befestigter Fläche. (Foto: NABU/Seeba)

„Man sollte aber generell auf Salz, Essig oder chemische Pflanzenschutzmittel verzichten. Denn Pflanzenschutzmittel gefährden nicht nur die Artenvielfalt unserer heimischen Pflanzen, sondern auch Kleinstlebewesen, Gewässer, Grundwasser und den Boden.“, so Schürings weiter. Essig z.B. versauert mit seinem niedrigen pH-Wert den Boden während Salz ihn durch seine wasserziehende Wirkung austrocknet. „Deswegen sollte man am besten zur herkömmlichen mechanischen Unkrautentfernung greifen, das heißt Unkraut zupfen, jäten oder kratzen. Das schont die Umwelt und hält dabei noch fit“, rät Jan Schürings.

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