Urlaub trotz Corona?

Einige Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie wurden zwar gelockert, doch der Tourismus in Ostfriesland unterliegt weiter Einschränkungen.

Das Infektionsgeschehen im Landkreis Aurich gibt keinen Anlass, das Besuchsverbot für die Ostfriesischen Inseln zu verlängern, stellte Landrat Olaf Meinen in dieser Woche fest. Zurzeit gibt es im Landkreis Aurich nur noch einen aktuellen Covid 19-Fall, die Reproduktionsrate liegt seit Tagen bei 0.

Meinen appellierte aber an Inselbewohner und Gäste gleichermaßen, die geltenden Abstands- und Hygieneregeln weiterhin strikt einzuhalten, um so mögliche Infektionen zu verhindern. „Wir sind mit dem Thema Corona noch lange nicht durch“, ist der Landrat überzeugt.

 

Inseln sind vorbereitet

Wasserturm Juist (Foto: © Kurverwaltung Juist)

Auf den Ostfriesischen Inseln hatte man sich während der Corona-Krise einiges einfallen lassen, um den Saisonausfall zu kompensieren. Da Juist in der Corona-Krise für Besucher gesperrt war, kam die Insel eben zu ihren Gästen nach Hause. Inzwischen ist die Insel wieder für Urlauber geöffnet.

Juist hat Hygienemaßnahmen erarbeitet, die seit Pfingsten überall auf der Insel eingehalten werden. Das ständig aktualisierte Juister Hygienehandbuch, in dem alles Wissenswerte für einen Besuch auf Juist nachzulesen ist, gibt es als PDF-Datei zum Herunterladen.

Wer Kneipen, Bars und Restaurants besuchen will, sollte sich erkundigen, ob diese überhaupt geöffnet haben und bei der Gelegenheit auch gleich eine Reservierung buchen. Wie auf dem Festland gelten die Abstands- und Hygieneregeln, also haben nicht mehr so viele Gäste Platz wie sonst. Auch am Inselstrand bleibt nahezu alles beim Alten, außer, dass der Mindestabstand einzuhalten ist und Strandkörbe natürlich desinfiziert werden.

 

Weiterhin kein Tagestourismus auf Norderney

Historische Karte Norderneys von Karl Ludwig von Le Coq aus dem Jahr 1805 mit dem Inseldorf im Westteil hinter einem Dünengürtel.

Der Landkreis Aurich hat am 19. Juni 2020 die Allgemeinverfügung über die Einschränkung des Tagestourismus auf der Insel Norderney zum Schutz der Bevölkerung vor der Verbreitung des Corona-Virus (SARS-CoV-2) erlassen.

Demnach ist der Aufenthalt von Tagestouristen auf den Insel Norderney untersagt. Tagestouristen sind Personen, die einen Ort, eine Region oder eine Sehenswürdigkeit für lediglich einen Tag oder auch nur stundenweise besuchen, ohne hier zu übernachten. Diese Allgemeinverfügung gilt ab Montag, den 22. Juni 2020 bis einschließlich Dienstag, den 30. Juni 2020.

Tagestouristen können also ab dem 1. Juli auch wieder die Insel Norderney besuchen. „Wir lassen die Verfügung am 30. Juni auslaufen“, machte Landrat Meinen deutlich.

 

Beherbergungsverbot für Gütersloh und Warendorf

Die niedersächsische Landesregierung hat beschlossen, die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus um ein Beherbergungsverbot für Personen aus den Kreisen Gütersloh und Warendorf (NRW) zu ergänzen.

Damit ist es Betreiberinnen und Betreibern von Beherbergungsstätten wie Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätzen in Niedersachsen ab Freitag, 25. Juni nicht mehr erlaubt, Personen unterzubringen, die ihren ersten Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Kreis Gütersloh oder im Kreis Warendorf haben. Die Verordnung gilt vorerst bis zum 5. Juli 2020.

Die Landesregierung reagiert mit dieser Regelung auf den Corona-Ausbruch in einem Schlachtbetrieb im Kreis Gütersloh und das damit verbundene Infektionsgeschehen. In den genannten Kreisen ist der von Bund und Ländern festgelegte Schwellenwert für Neuinfektionen von 50 Fällen pro 100.000 EinwohnerInnen in einem Zeitraum von sieben Tagen deutlich überschritten. Vor dem Hintergrund, dass andere Ferienländer als Urlaubsregionen für Menschen aus den diesen Kreisen nicht mehr in Betracht kommen, wäre ein Ausweichen auf Niedersachsen zu befürchten gewesen, heißt es aus der Landesregierung.

 

Ausnahme mit Test

(Foto: Tumisu, pixabay.com, CC0)

Wer aus den betroffenen Kreisen kommt und dennoch einen Urlaub in Niedersachsen antreten möchte, kann ein ärztliches Zeugnis vorlegen, das einen negativen Test auf Covid-19 bescheinigt. Für diese Personen gilt das Beherbergungsverbot nicht.

Gesundheitsministerin Dr. Carola Reimann erklärt dazu: „Es ist wichtig, dass wir eine dynamische Entwicklung des Infektionsgeschehens wie im März verhindern, als das Virus unter anderem aus Skigebieten massiv nach Niedersachsen eingetragen wurde. Wir wollen aber nicht, dass die Menschen aus diesen besonders betroffenen Kreisen stigmatisiert werden. Deshalb steht einem Urlaub in Niedersachsen bei einem vorliegenden ärztlichen Zeugnis auch nach dieser Verordnungsänderung nichts im Wege.“

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