Corona: Maßnahmen werden verschärft

Schulen, Kitas und andere Einrichtungen im Altkreis Norden bleiben geschlossen, Auflagen wurden verschärft, die Polizei bereitet Einsätze vor.

Im Altkreis Norden wird eine mögliche Ausbreitung des Corona-Virus befürchtet, weshalb auch hier drastische Maßnahmen ergriffen werden. (Foto: Tumisu, pixabay.com, CC0)

Seit dem 16.03.2020 sind aufgrund der Corona-Pandemie alle Schulen und Kindertagesstätten in der Stadt Norden grundsätzlich geschlossen. Allerdings wurde den Trägern der Kindertagesstätten bzw. den Schulen aufgetragen, eine Notbetreuung für die Kinder, deren Erziehungsberechtigte in sog. kritischen Infrastrukturen tätig sind, einzurichten. Bitte nehmen Sie telefonisch zu der Leitung Ihrer Kindertagesstätte bzw. Ihrer Schule Kontakt auf, wenn Sie Fragen zum Thema Notbetreuung haben. Alternativ können Sie sich auch telefonisch oder per E-Mail an die Stadt Norden (Tel.: 04931 923-0; E-Mail: stadt@norden.de) wenden.

 

Notdienst der Stadtbibliothek

Seit letztem Freitag hat auch die Stadtbibliothek Norden ihren Dienstbetrieb eingeschränkt. Im Moment wird empfohlen, die Onleihe zu nutzen (www.nbib24.de), um dort eBooks und eAudios herunterzuladen. Wer sich hierfür anmelden möchte, kann sich das entsprechende Formular hier unter „Anmeldungen und Fristen“) herunterladen, ausfüllen und per Mail an bibliothek@norden.de schicken.

Mit einem gültigen Bibliotheksausweis kann man kostenlos bis zu 10 eBooks oder eAudio-Medien herunterladen, ohne das Haus verlassen zu müssen. Es gibt auch viele Medien für Kinder und Jugendliche, um den Unterrichtsausfall zu kompensieren. Wer Probleme beim Download von Medien hat, kann sich telefonisch unter 04931 923-353 melden.

Stadtbibliothek Norden (Foto: ts / cc-by-sa)
Die Stadtbibliothek Norden (Foto: ts / cc-by-sa)

Wer sich aus dem normalen Bibliotheksbestand Medien aussuchen möchte, muss dazu auf www.findus.norden.de zurückgreifen. Verfügbare Medien aussuchen und per Mail (bibliothek@norden.de) oder Telefon (04931 923-353) bei den Mitarbeiterinnen bestellen. Die Leihfrist für alle Medien beträgt nun 5 Wochen. Wenn möglich, wird aber gebeten, vorbestellte Medien oder Romane mit Neu-Aufkleber früher abzugeben.

Beim Aussuchen kann jetzt auch die Rubrik „Schlagworte“ genutzt werden, um Interessensgebiete wie „Das Besondere Buch“, „Leselust“ oder „Historisches“ einzugrenzen. Die meisten dort hinterlegten stammen allerdings nicht von den Mitarbeiterinnen der Stadtbibliothek, sondern verlinken zu ausleihbaren Online-Medien.

Da derzeit unklar ist, wie lange die Schließung bestehen bleibt, wird gebeten, entliehene Medien vorerst nicht abzugeben, da die Regalkapazitäten für die knapp 25.000 Medien der Bibliothek nicht ausreichen würden. Versäumnisgebühren fallen nicht an.

 

Osterfeuer nur im kleinen Kreis

Osterfeuer (Foto: Beeki, Dirk (Beeki®) Schumacher, pixabay.com, CC0)

Um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen, gelten für das Osterfeuer am 11. April 2020 zusätzliche Auflagen. Auf Anweisung des Landkreises Aurich sind Osterfeuer kontrolliert abzubrennen. Es wird darauf hingewiesen, dass auch beim Abbrennen der Feuer alle Ansammlungen im Freien mit mehr als 10 Personen verboten sind (also maximal 10 Personen pro Feuer sind erlaubt). Jegliche Art der Bewirtung in Form von Speisen und Getränken ist untersagt.

Hiermit gibt es eine klare Anweisung, die nur das Abbrennen im kleinen Rahmen (d.h. „ohne alles“) abdeckt. Alle Anträge, die einen größeren Umfang haben, können nicht zugelassen werden. Eine Zuwiderhandlung hat schwere Konsequenzen. Nach wie vor gelten zudem die üblichen gesetzlichen Bedingungen, um ein Osterfeuer durchzuführen.

 

Nutzung von Nebenwohnungen verboten

Durch Allgemeinverfügung des Landkreises Aurich vom 19.03.2020 ist die Nutzung von Nebenwohnungen im gesamten Gebiet des Landkreises Aurich untersagt.

Hiervon ausgenommen sind die Nutzungen aus zwingenden beruflichen sowie aus ehe-, sorge- und betreuungsrechtlichen Gründen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch. Hierzu sind entsprechende Nachweise vorzulegen. Die Stadt Norden wird im Rahmen der Amtshilfe in ihrem Stadtgebiet Kontrollen zur Durchführung dieser Allgemeinverfügung vornehmen. Etwaige Verstöße gegen diese Regelung stellen Straftatbestände dar.

In der Samtgmeinde Hage wurden Ferienhaus-Besitzer per Anschreiben aufgefordert, bis heute an ihren Erstwohnsitz zurückzukehren.

Die Polizei bereitet derweil einen Einsatz auf Norderney vor, um die Räumung von Touristen konsequent voranzutreiben. Da sich nach Auskunft der Inselgemeinde Norderney noch immer eine größere Anzahl von Touristen dort aufhält, wird die Polizeiinspektion Aurich / Wittmund die Polizeipräsenz auf der Insel deutlich erhöhen.

Gemäß der Allgemeinverfügung des Landkreises Aurich müssen alle Touristen die Inseln Norderney, Baltrum und Juist bis zum 22.03.20 verlassen haben.

Die Polizei hat deutliche Hinweise darauf, dass sich einige Besucher nicht an diese Verfügung halten wollen, bzw. dass einige Vermieter sich darüber hinwegsetzen könnten. Sowohl Vermieter als auch unberechtigte Touristen könnten sich ab Montag strafbar machen, wenn sie weiter dort verbleiben oder unberechtigte Personen beherbergen. Weiter sind hier Informationen vorhanden, dass sich Personen mit falschen Bescheinigungen – oder als berechtigte Handwerker getarnt – Zutritt zu den Fähren verschafft haben könnten.

Daher werden zusätzliche Polizeikräfte die Inselpolizei ab Sonntag, 22. März bei der Durchführung der notwendigen Maßnahmen unterstützen, aber auch Lautsprecherdurchsagen durchführen. Ab Montag werden die Zusatzkräfte Kontrollen im Bereich der Vermietobjekte durchführen und bei Verstößen Strafanzeigen fertigen. Dann noch angetroffene, unberechtigte Personen werden kostenpflichtig von der Insel verwiesen. Ebenfalls werden die Campingplätze ab Montag kontrolliert und unberechtigte Personen gebeten werden, den hiesigen Bereich zu verlassen.

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