Brücken für Trecker gesperrt

Die Stadt Norden sperrt ab 18.03.2020 zwei Brückenbauwerke in der Westerhörner Straße und im Ülkebülter Weg für schwerere Fahrzeuge.

Treckerreifen (Foto: LMoonlight, pixabay.com, CC0)

Die Stadt Norden muss ab 18.03.2020 zwei Brückenbauwerke in der Westerhörner Straße und im Ülkebülter Weg für schwerere Fahrzeuge sperren und die Zufahrt zu den betreffenden Brücken entsprechend einengen, so dass keine schweren Lkw, Busse oder landwirtschaftlichen Fahrzeuge diese befahren können.

Diese verkehrsregelnde Maßnahme ist zum Schutz der jeweiligen Brücken erforderlich. Der Zustand der Bauwerke wurde durch den beauftragten Brückenprüfer als so schlecht eingestuft, dass entsprechende Verbote und Sperrungen für schwerere Fahrzeuge unumgänglich sind.

Das Befahren der Brücken von schwereren Fahrzeugen wäre darüber hinaus mit Gefahren für die Verkehrsteilnehmer verbunden, so dass die Stadt Norden handeln und die Berechtigung zum Befahren einschränken muss.

Betroffen sind folgende Brückenbauwerke:

  1. Westerhörner Straße (Brücke über das Langhauser Tief; südlich von Haus Nr. 10)
  2. Ülkebülter Weg (Brücke über den Norddeicher Zugschloot)

 

Westerhörner Straße

– Die Brücke darf von Fahrzeugen mit einem tatsächlichen Gesamtgewicht von mehr als 3,50 t. nicht befahren werden

– Es besteht zusätzlich ein Verbot für Fahrzeuge mit einer tatsächlichen Breite von mehr als 2,10 m

– Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beim Befahren der Brücke wird bis auf 10 km/h herabgesetzt

– Vorankündigungen bzgl. der Sperrung für größere/schwerere Fahrzeuge erfolgen bereits in den Einmündungsbereichen „Westerhörner Straße/Westermarscher Straße“ und „Westerhörner Straße/Flachkolker Weg“

– Die Einengung der Fahrbahn erfolgt unterstützend durch rot-weiße Poller und Fahrbahnmarkierungen

 

Ülkebülter Weg

– Die Brücke darf von Fahrzeugen mit einem tatsächlichen Gesamtgewicht von mehr als 7,50 t. nicht befahren werden

– Es besteht zusätzlich ein Verbot für Fahrzeuge mit einer tatsächlichen Breite von mehr als 2,10 m

– Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beim Befahren der Brücke wird bis auf 10 km/h herabgesetzt

– Vorankündigungen bzgl. der Sperrung für größere/schwerere Fahrzeuge erfolgen bereits in den Einmündungsbereichen „Ülkebülter Weg/Neuseedeicher Weg“ und „Deichrichter Weg/Ülkebülter

Weg“

– Die Einengung der Fahrbahn erfolgt unterstützend durch rot-weiße Poller und Fahrbahnmarkierungen.

 

Die Einengung/Sperrung der Brücken bedeutet gerade auch für den landwirtschaftlichen Verkehr entsprechende Verkehrsbeeinträchtigungen. Eine Alternative zu den o. g. verkehrsregelnden Maßnahmen ist jedoch ausdrücklich nicht gegeben. Der Zustand der betreffenden Brückenbauwerke macht diese Maßnahmen zwingend erforderlich.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Fachdienst Umwelt & Verkehr der Stadt Norden, Am Markt 39, 26506 Norden, Tel.: 04931 – 923 0.

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