Osterstraße erneut gesperrt

Änderung der Verkehrsführung: Ab dem 24. Februar ist es noch einmal erforderlich, die Osterstraße in Nordens Innenstadt an zwei Stellen zu sperren.

Ab Montag, d. 24.02.2020, 09:00 Uhr ist es noch einmal erforderlich, die Osterstraße in der Innenstadt an zwei Stellen für den Kraftfahrzeugverkehr voll zu sperren:

1. im Bereich der Einmündung zur Straße „Am Markt“ (neben dem Gebäude der „Schwanenapotheke“)

2. im Bereich gegenüber von Haus Nr. 12

Für das Verlegen von Versorgungsleitungen in offener Bauweise ist eine Sperrung der Osterstraße mit den damit einhergehenden Verkehrsbeeinträchtigungen unumgänglich. Die Arbeiten in den betreffenden Bereichen der Osterstraße finden parallel statt.

 

Eingeschränkte Erreichbarkeit für den Lieferverkehr: Die Erreichbarkeit der Grundstücke in der gesamten Osterstraße (Innenstadt) ist für den Lieferverkehr mit größeren Fahrzeugen somit für die Dauer der Arbeiten leider nicht mehr gegeben. Die betreffenden Grundstücke bleiben natürlich fußläufig erreichbar. Die Kraftfahrzeuge der von den Sperrungen betroffenen Anlieger sind somit außerhalb des gesperrten Bereiches zu parken.

Änderung der Verkehrsführung: Damit insbesondere Kunden den Parkplatz der Fa. „Drogerie Müller“ zumindest mit dem Pkw anfahren können, wird die Verkehrsführung in dem Teilabschnitt zwischen der Einmündung „Neuer Weg“ und dem Parkplatz der Fa. „Drogerie Müller“ entsprechend geändert. Hier verbleibt eine schmale Zufahrtsmöglichkeit zu dem Parkplatz, jedoch nur für Pkw.

Verkehrsteilnehmer sind für die Dauer der Sperrung berechtigt, über den östlichen Abschnitt der Osterstraße (bei der Einmündung „Neuer Weg“) zu dem Parkplatz zu fahren. Das Parken auf den Seitenstreifen in der Osterstraße selbst ist dagegen weiterhin verboten.

Das Verbot der Einfahrt wird für die Dauer der Arbeiten abgedeckt und eine Sackgasse ausgewiesen.

 

Es ist zu beachten, dass alle Kraftfahrzeugführer den Teil der Osterstraße auch wieder über den gleichen Weg verlassen müssen. Es bestehen lediglich eingeschränkte Wendemöglichkeiten in der Osterstraße (Innenstadt). Verkehrsteilnehmer müssen daher jederzeit mit Gegenverkehr rechnen! Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird daher bis auf 10 km/h herabgesetzt.

Anlieger und Geschäftsinhaber werden gebeten, Ihre Lieferanten auf die zu erwartenden Verkehrsbeeinträchtigungen und die fehlende Erreichbarkeit hinzuweisen.

 

Die Vollsperrung der Osterstraße mit der geänderten Verkehrsführung wird, je nach Witterung und Baufortschritt, ca. bis zum 29.02.2020 wieder aufgehoben werden können. Einen genauen Zeitpunkt, wann die Arbeiten beendet sein werden, kann jedoch nicht im Voraus bestimmt werden. Sobald die Vollsperrung an den beiden Stellen in der Osterstraße aufgehoben wurde gelten wieder die gewohnten Verkehrsregelungen (Einbahnstraße in West-Ost-Richtung).

Bei weiteren Rückfragen zur Verkehrsführung wenden Sie sich bitte an die Stadt Norden, Verkehrsbehörde, Am Markt 39, 26506 Norden, Tel.: 04931 – 923 0. Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage der Stadt Norden unter www.norden.de.

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