Falsches Norddeich, Geld zurück

Weil ein Urlauber irrtümlich annahm, sein Hotel in Norddeich läge auf Sylt, zog er vor Gericht – und bekam nun Recht.

Norddeich ist kein ganz seltener Ortsname, was immer wieder zu kuriosen Verwechslungen führt. 2017 sorgte die Geschichte eines Busfahrers für Heiterkeit, der eine Schulklasse aus Hessen ins falsche Norddeich gebracht hatte – nämlich nach Dithmarschen statt nach Ostfriesland.

Im Juli hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden, das eine solche Verwechslung sogar zur Minderung des Reisepreises berechtigt (Az 2-24 S 32/18).

 

Fährhaus am Sylter Norddeich

Norddeich ist für Urlauber besonders attraktiv durch seine unmittelbare Nähe zum Wattenmeer. (Foto: nitli, pixabay.com, CC0)

Geklagt hatte ein Mann, der über ein Onlineportal eine Unterkunft in einem „Fährhaus“ auf Sylt gebucht hatte. Die Buchungsbestätigung des Reiseveranstalters enthielt den Zusatz „Norddeich“, wobei sich der Kläger zunächst wohl nicht viel dachte. Er ging davon aus, dass seinem Buchungswunsch entsprochen wurde und er ein Hotelzimmer im „Ortsteil“ Norddeich auf Sylt erhalten hat. Tatsächlich liegt das gebuchte Hotel im Stadtteil Norddeich, der bekanntlich zu Norden in Ostfriesland gehört.

Der Urlauber klagte daraufhin auf Minderung des vollen Reisepreises und erhielt nun Recht. Das Landgericht Frankfurt untersuchte, wie die Buchungsbestätigung aus Sicht eines „objektiven Empfängers“ auszulegen sei. Ein durchschnittlicher Reisender, der nicht aus Ostfriesland stammt, müsse demnach nicht zwingend wissen, dass Norddeich zur Stadt Norden gehört. Der Grundsatz von Treu und Glauben erfordere, dass ein abweichendes Angebot unzweideutig zum Ausdruck gebracht wird. Die Bestätigung des Reiseveranstalters enthielt jedoch keine Postleitzahl, weshalb der Kläger berechtigterweise davon ausgehen durfte, der Zusatz „Norddeich“ bedeute lediglich, sein gebuchtes Hotel seit „am Norddeich“ von Sylt gelegen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Und während der NDR einmal mehr daran erinnert, dass Norden und Norddeich mehr als Durchgangsstationen nach Norderney und Juist sind, bleibt das Hotel Fährhaus auch weiterhin im ostfriesischen Norddeich.

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