Lehmweg gesperrt, Osterstraße einspurig

Verkehrsbeeinträchtigungen: In Norden ist der Lehmweg gesperrt, die Osterstraße ist ab dem 5. August nur noch in eine Richtung befahrbar.

Seit Montag, d. 29.07.2019 ist es erforderlich geworden, die Straße „Lehmweg“ in Norden nördlich der Einmündung zur Straße „In der Wildbahn“ für den Kraftfahrzeugverkehr aller Art voll zu sperren. Für die Durchführung von Arbeiten an Versorgungsleitungen in offener Bauweise ist eine entsprechende Beeinträchtigung der Verkehrsteilnehmer unumgänglich. Die Arbeiten können nur unter Vollsperrung der Straße durchgeführt werden.

Vollsperrung Lehmweg einseitig als Sackgasse:

Die Straße „Lehmweg“ wird während der Bauarbeiten für den Verkehr aus Richtung Itzendorfer Straße (K 214) kommend als Sackgasse ausgewiesen. Mit Kraftfahrzeugen ist das Befahren der Straße lediglich bis zum Baustellenbereich möglich. Radfahrer und Fußgänger können die Örtlichkeit weiterhin passieren.

Umleitung:

Eine fortführende Umleitung wird über folgende Straßenzüge ausgeschildert: Itzendorfer Straße (K 214) – Norddeicher Straße (L 27) – Westlinteler Weg bzw. umgekehrt.

Dauer der Arbeiten:

Die Vollsperrung der Straße wird, je nach Witterung und Baufortschritt, voraussichtlich bis zum 02.08.2019 andauern. Ein genauer Zeitpunkt, wann die Straße „Lehmweg“ wieder wie gewohnt in Anspruch genommen werden kann, ist nicht zu bestimmen. Die Verkehrsteilnehmer werden gebeten, sich an der Beschilderung zu orientieren und diese zu beachten. Bei Rückfragen wenden Sie sich an die Stadt Norden, Fachdienst Umwelt & Verkehr, Am Markt 39, 26506 Norden, Tel.: 04931 – 923 0.

 

Einrichtungsverkehr in der Osterstraße

Ab Montag, d. 05.08.2019 ist es erforderlich, in der Osterstraße zwischen der Einmündung „Heitsweg“ und der Einmündung „Baumstraße“ einen Einrichtungsverkehr in Ost – West – Richtung einzurichten.

Für dringende Fahrbahnsanierungsarbeiten ist abwechselnd jeweils eine Sperrung eines Fahrsteifens in diesem Teilbereich notwendig. Verkehrsteilnehmer können die Osterstraße in dem betreffenden Teilstück nur aus Richtung Krankenhaus kommend weiter in Richtung Innenstadt befahren. Der Verkehr in der Gegenrichtung wird umgeleitet (siehe unten).

Einbahnregelung:

Für Verkehrsteilnehmer steht im Baustellenbereich zuerst nur die südliche Fahrspur zur Verfügung, während die Sanierungsarbeiten auf der nördlichen Fahrspur stattfinden. Sobald die Arbeiten hier beendet worden sind, erfolgt ein entsprechender Wechsel. Dann steht die nördliche Fahrspur für die Verkehrsteilnehmer zur Verfügung.

Eine Trennung des Baustellenbereiches zur jeweils verbleibenden Fahrspur erfolgt durch Leitbaken. Außerdem wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h herabgesetzt. Auf die vorhandene Beschilderung ist zu achten.

Umleitung:

Verkehrsteilnehmer aus der Innenstadt kommend können die Osterstraße ab der Einmündung „Im Horst“ nicht weiter in Richtung Krankenhaus befahren. Eine Umleitung wird wie folgt ausgeschildert:

Im Horst – Heerstraße – Kreisverkehr 3. Ausfahrt – B 72 – Osterstraße

Der Fußgänger- und Radfahrerverkehr kann die Osterstraße (K 242) weiterhin in beide Fahrtrichtungen befahren.

Anlieger/Seitenstraßen:

Während der Arbeiten kann es vorkommen, dass Anlieger Ihr Grundstück kurzzeitig nicht mit dem Kraftfahrzeug anfahren/verlassen können, da neuer Asphalt eingebaut wird o. ä. Auch die Einfahrt von Nebenstraßen in die Osterstraße wird während der Arbeiten gegebenenfalls gesperrt.

Bitte achten Sie auch hier auf die Beschilderung und auf die Anweisungen der bauausführenden Firma. Es wird um Verständnis gebeten. Anlieger und Geschäftsinhaber in dem betreffenden Teilstück der Osterstraße werden gebeten, Ihre Lieferanten/Pflegedienste usw. auf die zu erwartenden Verkehrsbeeinträchtigungen und die geänderte Verkehrsführung/Einbahnregelung hinzuweisen.

Dauer der Arbeiten:

Die Arbeiten jeweils unter Beibehaltung eines Einrichtungsverkehrs werden, abhängig von der Witterung und vom Baufortschritt, bis zum Ende der Woche andauern. Ein genauer Zeitpunkt, wann die Arbeiten beendet sind und die Straße wieder in beide Richtungen befahren werden kann, ist nicht im Voraus zu bestimmen.

Um Verständnis für die Verkehrsbeeinträchtigungen und um vorsichtige Fahrweise wird gebeten. Bei weiteren Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Stadt Norden, Verkehrsbehörde, Am Markt 39, 26506 Norden, Tel.: 04931 – 923 0. Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage der Stadt Norden unter www.norden.de.

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