Osterstraße und Weberslohne gesperrt

Anfang Juli sind in Norden die Osterstraße und Weberslohne gesperrt, weshalb es zu Verkehrsbeeinträchtigungen kommt.

Ab Dienstag, d. 09.07.2019 ist es erforderlich, die Osterstraße (K 242) im Teilbereich zwischen der Einmündung „Im Horst“ und der Einmündung „Kleine Mühlenstraße“ für den Kraftfahrzeugverkehr voll zu sperren. Für dringende Fahrbahnsanierungsarbeiten ist eine Sperrung der Osterstraße mit den damit einhergehenden Verkehrsbeeinträchtigungen unumgänglich.

 

Verkehrsbeeinträchtigungen/Änderung der Verkehrsführung:

Fahrzeugbewegungen sind während der Ausführung der Arbeiten in dem gesperrten Teilbereich nicht möglich. Das betrifft sowohl den Allgemein- als auch den Anliegerverkehr. In Seiten-/Nebenstraßen wird daher teilweise die Verkehrsführung geändert (Aufhebung Einbahnstraßen, Sackgassenregelungen usw.).

 

Anlieger:

In der arbeitsfreien Zeit ist die Anfahrt bzw. das Verlassen der Grundstücke für Anlieger des betreffenden Teilbereiches möglich. Das Parken auf der Straße ist allerdings weiterhin zu unterlassen. Auch der Lieferverkehr zu den Geschäften, Restaurants usw. muss sich für die Dauer der Sperrung an die arbeitsfreien Zeiten und die nur dann mögliche Zufahrt zu den Geschäften richten.

 

Umleitung: Der Allgemeinverkehr in Ost – West – Richtung wird über die Straßen Im Horst – Bahnhofstraße – Burggraben umgeleitet. Der Allgemeinverkehr in West – Ost – Richtung kann die Osterstraße nur in der Innenstadt befahren und muss dann in die Kleine Mühlenstraße abbiegen.

Der Lieferverkehr zu den Geschäften, Restaurants usw. in der Innenstadt muss daher gegebenenfalls mit kleineren Fahrzeugen stattfinden, da größere Fahrzeuge Probleme mit dem o. g. Abbiegevorgang bekommen. Anlieger und Geschäftsinhaber werden gebeten, Ihre Lieferanten auf die zu erwartenden Verkehrsbeeinträchtigungen und die geänderte Verkehrsführung hinzuweisen.

Die Vollsperrung der Osterstraße mit der geänderten Verkehrsführung wird, je nach Witterung und Baufortschritt, bis einschließlich Donnerstag, d. 11.07.2019 andauern. Einen genauen Zeitpunkt, wann die Arbeiten beendet sein werden, kann nicht im Voraus bestimmt werden.

 

Weberslohne gesperrt

Ab Mittwoch, d. 03.07.2019, ca. 08:00 Uhr ist es erforderlich, die Straße „Weberslohne“ in Norden im Bereich von Haus Nr. 5 für den Verkehr aller Art (somit auch Fußgänger- und Radfahrerverkehr) voll zu sperren.

Für den Abriss und den anschließenden Neubau eines Wohnhauses ist eine entsprechende Beeinträchtigung der Verkehrsteilnehmer unumgänglich. Die Arbeiten können nur unter Vollsperrung der Straße durchgeführt werden.

 

Änderung der Verkehrsführung  Weberslohne beidseitig als Sackgasse:

Die Straße „Weberslohne“ wird während der Bauarbeiten beidseitig als Sackgasse ausgewiesen. Die Verkehrsführung wird somit geändert, es ist jederzeit mit Gegenverkehr zu rechnen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird auf 10 km/h herabgesetzt. Radfahrer und Fußgänger können die Örtlichkeit ebenfalls nicht passieren.

 

Müllsammelplatz: Für die Dauer der Sperrung werden in den Straßen „Mühlenweg“ und Westerstraße Müllsammelplätze eingerichtet. An den Abfuhrtagen werden die Mülltonnen der Anlieger durch die bauausführende Firma zu den Sammelplätzen gebracht und nach der Entleerung der Tonnen auch wieder zurück gestellt. Sämtliche Anlieger der Straße „Weberslohne“ werden daher gebeten, ihre Mülltonnen mit dem Namen und der Anschrift zu kennzeichnen.

 

Dauer der Arbeiten:

Die Vollsperrung der Straße wird, je nach Witterung und Baufortschritt, voraussichtlich bis Anfang November 2019 andauern. Ein genauer Zeitpunkt, wann die Straße wieder wie gewohnt in Anspruch genommen werden kann, ist nicht zu bestimmen.

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich an die Stadt Norden, Fachdienst Umwelt & Verkehr, Am Markt 39, 26506 Norden, Tel.: 04931 – 923 0.

Schreiben Sie einen Kommentar