Keine Brenntage mehr

Die Brennverordnung des Landes Niedersachsen über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle durch Verbrennen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen (BrennVO) ist mit Ablauf des 31. März 2014 außer Kraft getreten. Stattdessen ist das Beseitigen pflanzlicher Abfälle und von Teek neu geregelt worden. Dazu ist am 28. Januar 2014 eine neue Pflanzenabfallverordnung in Kraft getreten, die eine optimale Verwertung ermöglichen und Gesundheitsbelastungen verhindern soll.

Auch im Altkreis Norden gibt es seit 2014 keine Brenntage mehr. (Foto: gf / cc-by-sa)
Auch im Altkreis Norden gibt es seit 2014 keine Brenntage mehr. (Foto: gf / cc-by-sa)

Geregelt wird auch das Verbrennen pflanzlicher Abfälle. Generelle Brenntage, wie sie bislang von den Gemeinden festgesetzt werden konnten, gibt es auch in der Stadt Norden seit April 2014 nicht mehr. Somit entfallen auch die bislang in Norden vorgesehenen Brenntage im März und Oktober.

Vielmehr gilt der Grundsatz, dass alle kompostierbaren Abfälle entweder selbst auf dem eigenen Grundstück verwertet oder in den dafür zugelassenen Anlagen beseitigt werden. Nur in Ausnahmefällen kann ein Verbrennen mit kostenpflichtiger Erlaubnis durch den Landkreis als untere Abfallbehörde noch zugelassen werden. Bislang waren auch hierfür die Gemeinden zuständig.

 

Osterfeuer sind als so genannte Brauchtumsfeuer von den Regelungen nicht betroffen. Es gelten teilweise jedoch aufgrund örtlicher Regelungen im Altkreis Norden Anzeigepflichten bei den jeweiligen Gemeinden.

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